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Summa summarum

Der rech­ne­ri­sche Abschluss eines kauf­män­ni­schen Geschäfts­jahres stellt die finan­zi­el­le Lage und den Erfolg eines Unter­nehmens fest. Er ent­hält den Abschluss der Buch­hal­tung, die Zusam­men­stel­lung von Doku­men­ten zur Rech­nungs­le­gung sowie deren Prü­fung, Bestä­ti­gung und Ver­öf­fent­li­chung. Gemäß § 242 HGB besteht ein Jahres­abschluss aus Bilanz und Gewinn- und Ver­lust­rechnung, bei Kapital­gesell­schaften kommt laut § 264 HGB ein An­hang hin­zu. Man kann den Jahres­abschluss um einen Lage­bericht ergänzen.

Klei­ne Gewer­be­trei­ben­de und Frei­be­ruf­ler sind nicht zur Er­stellung eines Jah­res­ab­schlus­ses ver­pflich­tet; sie erstel­len in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung.

Neben dem Jah­res­ab­schluss kann es auch Zwi­schen­be­rich­te geben.

Unsere Leistungen im Einzelnen

  • Erstel­lung von Jah­res­ab­schlüs­sen nach Han­dels- und Steu­er­recht für Ein­zel­un­ter­neh­men, Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten, Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, Stif­tun­gen sowie Ver­ei­ni­gun­gen wie Genos­sen­schaf­ten und Vereine
  • Erstel­lung von Jahresabschlussberichten
  • Erstel­lung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Erstel­lung von Eröff­nungs­bi­lan­zen, Zwi­schen- und Son­der­bi­lan­zen, Aus­ein­an­der­set­zungs- und Ergänzungsbilanzen
  • Ermitt­lung von Kennzahlen
  • Plau­si­bi­li­täts­be­ur­tei­lun­gen (§ 18 KWG)