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Führung von Rechtsbehelfsverfahren

Ein ver­hält­nis­mä­ßig gro­ßer Teil der Beschei­de der Finanz­ver­wal­tung wird auf­grund unter­schied­li­cher Auf­fas­sung ange­foch­ten. Wir ver­tre­ten dabei unse­re Man­dan­ten bei Rechts­mit­teln und Rechts­be­helfs­ver­fah­ren gegen­über den Finanz­äm­tern und vor den Finanzgerichten.

Die Aus­ein­an­der­set­zung füh­ren wir mög­lichst durch außer­ge­richt­li­che Rechts­be­hel­fe (Ein­spruch), aber wenn not­wen­dig auch durch Kla­ge beim Finanz­ge­richt bzw. Bundesfinanzhof.

Unsere Leistungen im Einzelnen

  • Bera­tung zur Vorgehensweise
  • Erstel­lung von Anträ­gen bei Finanzbehörden
  • Ein­le­gen und Füh­ren von Rechts­mit­teln und Rechtsbehelfen
  • Ver­tre­tung in Finanzgerichtsprozessen
  • Durch­füh­rung von Kla­ge­ver­fah­ren vor den Finanzgerichten
  • Ver­tei­di­gung in Steuerstrafverfahren